Image laptop guarantee.


Virenschutzversprechen

Das Virenschutzversprechen ist ein Virenentfernungsservice durch Norton-Experten.

Falls diese nicht in der Lage sein sollten, den Virus von Ihrem Gerät zu entfernen, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung – auch wenn kein anderes Rückerstattungsrecht anwendbar ist. Es gelten folgende Geschäftsbedingungen:

 
  • Für den Virenentfernungsservice benötigen Sie ein Abonnement für Gerätesicherheit mit Antivirus-Funktionen und automatischer Verlängerung.
  • Falls wir den Virus nicht entfernen können, richtet sich die Rückerstattung nach dem tatsächlichen Kaufpreis, den Sie für die aktuelle Laufzeit Ihres Abonnements bezahlt haben. Wenn Sie  ein NortonLifeLock-Abonnement nutzen, das zusammen mit einem anderen Angebot von NortonLifeLock oder einem Drittanbieter erworben wurde, ist die Rückerstattung ausschließlich auf den Abonnementpreis für die aktuelle Laufzeit beschränkt und kann den Gesamtpreis nicht übersteigen. Die Rückerstattung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher Ermäßigungen und Rückerstattungen sowie abzüglich eventueller Steuern; es sei denn, Steuern sind im jeweiligen Bundesstaat oder Land erstattungsfähig.
  • Wenn Sie ein Abonnement mit befristeter Laufzeit über unseren Einzelhandelskanal erworben und das Virenschutzversprechen durch Aktivierung der Abonnementverlängerung freigeschaltet haben, verlieren Sie – außer in Japan – unmittelbar die Vorteile des Virenschutzversprechens, wenn Sie die automatische Verlängerung Ihres Abonnements innerhalb des ersten Jahres deaktivieren.
  • Das Virenschutzversprechen kann nur für PCs, Macs sowie Android- und/oder iOS-Geräte in Anspruch genommen werden; davon ausgenommen sind IoT-Geräte (Geräte aus dem "Internet der Dinge") wie Fernseher, Kameras, Thermostate, Kühlschränke und Babyfone.
  • Gegebenenfalls ist ein Kaufnachweis erforderlich, falls das Abonnement bei einem Drittanbieter erworben wurde.
  • Wir haften für keinerlei Schäden infolge von Viren und gewähren diesbezüglich KEINE Rückerstattung.
  • Das geltende Recht in dem Land, in dem der Virenentfernungsservice ausgeführt wird, kann die Verfügbarkeit bzw. den Umfang des Virenschutzversprechens einschränken.